ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge, Aufträge und Dienstleistungen zwischen der simpit GmbH (nachfolgend “simpit”) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend “Kunden”).
Sie gelten insbesondere für Software-, Hosting-, Support-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Zusammenhang mit Odoo-basierten Lösungen sowie sämtlichen weiteren Dienstleistungen, die simpit anbietet.
Die AGB sind integraler Bestandteil jedes Angebots, jeder Offerte und jedes Vertrags zwischen simpit und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von simpit ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. ANGEBOT/ VERTRAGSSCHLUSS
simpit erstellt in der Regel ein schriftliches Angebot (Offerte) auf Grundlage der Kundenangaben. Soweit nicht anders vereinbart, ist simpit während 20 Tagen ab Ausstellungsdatum an das Angebot gebunden.
Kleinere Aufträge können auch telefonisch oder per E-Mail abgeschlossen werden.
Die Mindestlaufzeit sämtlicher bei simpit abgeschlossenen Abonnements beträgt ein Jahr. Danach kann das Abonnement mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende eines Monats gekündigt werden.
Fehlt eine ausdrückliche Kündigung, verlängert sich das Abonnement jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
simpit behält sich vor, Änderungen an laufenden Abonnements oder Leistungen mit einer Frist von 30 Tagen mitzuteilen. Der Kunde kann in diesem Fall ausserordentlich auf Ende der laufenden Periode kündigen.
3. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
simpit erbringt ihre Leistungen grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt ein Stundenansatz von CHF 200.– (exkl. MwSt.).
Alle Preise verstehen sich netto, in Schweizer Franken, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
simpit ist berechtigt, für grössere Projekte Akontozahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vermerkt, innert 30 Tagen netto zu begleichen. Wird eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ohne Mahnung ein. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzugszins von 5 % geschuldet sowie Ersatz sämtlicher Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten.
simpit ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung zu unterbrechen oder den Vertrag nach angemessener Nachfrist aufzulösen.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben in jedem Fall geschuldet.
Abonnements werden grundsätzlich jährlich im Voraus verrechnet. Bei vorzeitiger Kündigung werden zu viel bezahlte Beträge pro rata temporis zurückerstattet.
Der Kunde verpflichtet sich, Beanstandungen an Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.
4. LIEFERUNG UND LEISTUNGSERBRINGUNG
Alle Liefer- und Fertigstellungstermine gelten grundsätzlich als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung und nach Klärung sämtlicher technischer Details.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, Pandemien, behördliche Massnahmen) oder Betriebsstörungen bei simpit oder ihren Zulieferern berechtigen simpit, die Lieferfristen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten – unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Kunden.
simpit kann bei Ausfällen gleichwertige Ersatzprodukte oder -leistungen anbieten. Falls ein Produkt oder eine Leistung nicht verfügbar ist, wird simpit nach Möglichkeit Ersatzprodukte mit möglichst ähnlicher Funktionsweise beschaffen.
Verbindliche Termine verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem Hindernisse bestehen, die nicht von simpit zu vertreten sind, sowie um eine angemessene Wiederanlaufzeit.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag bleiben alle Produkte, Leistungen und Rechte Eigentum von simpit.
Der Kunde darf diese weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen und ist verpflichtet, den Eigentumsanspruch von simpit zu wahren.
6. ZUSAMMENARBEIT UND PROJEKTORGANISATION
Für jedes IT-Projekt benennen beide Parteien Projektverantwortliche. Der Kunde meldet Pflichtverletzungen oder Probleme unverzüglich schriftlich (per E-Mail).
Change Requests des Kunden werden von simpit geprüft. Führt ein Änderungswunsch zu Mehrkosten oder Verzögerungen, informiert simpit den Kunden schriftlich; die zusätzlichen Aufwände werden nach Aufwand verrechnet, auch wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde.
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit auflösen, muss jedoch sämtliche bis dahin entstandenen Aufwände und Verpflichtungen von simpit vollständig vergüten, einschliesslich bestellter Lizenzen oder reservierter Ressourcen, die nicht anderweitig verwendet werden können. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschliessend, bereits georderte Lizenzen sowie (Personal-)Ressourcen, welche simpit für den Kunden bereitgestellt hat und nicht unmittelbar in einem anderen Projekt einsetzen kann.
Sollten im Projektverlauf Probleme oder Projektänderungen auftreten oder können sich die Projektleiter an den Sitzungen nicht einigen, so verpflichten sich beide Parteien, alles zu versuchen, um eine gütliche Einigung herbeizuführen. Im Bedarfsfall wird an die nächsthöhere Hierarchiestufe eskaliert bis auf CEO-Level.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines Projekts durch den Kunden gilt eine Entschädigungspflicht für alle bereits erbrachten Leistungen.
7. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, durch rechtzeitige, vollständige und qualitativ ausreichende Mitwirkung zum Projekterfolg beizutragen.
Dazu gehört insbesondere:
- Benennung von Ansprechpersonen,
- Bereitstellung notwendiger Informationen, Daten, Systeme und Zugänge (einschliesslich Fernzugriff, falls erforderlich),
- Abnahme von Teilleistungen,
- rechtzeitige Entscheidungen bei Projektschritten.
Fehlende oder verspätete Mitwirkung kann zu Projektverzögerungen oder Mehrkosten führen, die vom Kunden zu tragen sind.
simpit haftet nicht für Verzögerungen, Fehler oder Mehraufwand, die aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen.
8. TERMINE
Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
Wird eine Verzögerung absehbar, informiert die betroffene Partei die andere unverzüglich.
simpit haftet nicht für Terminverzögerungen, die durch Drittleistungen, Mitwirkungsverzug des Kunden oder höhere Gewalt entstehen.
Sofern simpit für eine Verzögerung verantwortlich ist, beschränkt sich die Haftung auf den nachgewiesenen, unmittelbaren Schaden, maximal jedoch auf 10 % der betroffenen Vertragssumme.
9. ABNAHME
Ist im Vertrag keine Abnahme geregelt, erfolgt sie spätestens 15 Tage nach Lieferung oder Installation.
Der Kunde prüft innerhalb dieser Frist die Arbeitsergebnisse und meldet Mängel schriftlich.
Unterlässt der Kunde die Abnahme oder nutzt er das Produkt produktiv, gilt die Leistung als abgenommen.
Wesentliche Mängel werden von simpit innerhalb angemessener Frist behoben. Gelingt die Nachbesserung nach zweimaligem Versuch nicht, kann der Kunde lediglich auf die Abnahme verzichten und erhält bereits bezahlte Beträge für diese Teilleistung zurück.
Eine Minderung des Preises ist ausgeschlossen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatz oder Rücktritt, sind ausgeschlossen.
Wartung und Support werden nur erbracht, wenn ein separater Wartungs- oder Supportvertrag besteht. Es gelten dabei die Bestimmungen des jeweiligen Supportvertrages.
Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen, andernfalls gelten sie als genehmigt.
10. GEWÄHRLEISTUNG
Für eigene Leistungen gewährleistet simpit eine *sorgfältige und fachgerechte Erbringung nach dem Stand der Technik («best practice»).
Ein Anspruch auf Fehlerfreiheit oder bestimmte Funktionalitäten besteht nur, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden.
Bei Dritthersteller-Software (z. B. Odoo-Module) gelten ausschliesslich die Bedingungen und Garantien des jeweiligen Herstellers.
simpit unterstützt den Kunden bei der Mängelbehebung nach Aufwand.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Änderungen an der Software vornimmt oder Wartungsempfehlungen von simpit nicht befolgt.
11. GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht allgemein zugänglichen Informationen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt bereits während der Vertragsverhandlungen und bleibt nach Vertragsende unbefristet bestehen, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.
Die Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten nach geltendem Recht - in der Schweiz nach dem Schweizer Datenschutzrecht sowie in der EU nach der DSGVO - zu bearbeiten.
simpit verfügt über eine Datenschutzberaterin; Anfragen können an datenschutz@simpit.ch gerichtet werden.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung abrufbar.
Bei der Bearbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
12. HAFTUNG
simpit haftet nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.
Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare, indirekte oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Datenverlust, Ansprüche Dritter), ist ausgeschlossen.
Die Haftungssumme ist in jedem Fall auf maximal 25 % der Vertragssumme (bei wiederkehrenden Leistungen: 25 % der Jahresvergütung) begrenzt.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten haftet simpit nur für den Aufwand zur Wiederherstellung, sofern dieser durch geeignete Backups des Kunden möglich ist.
simpit übernimmt keine Haftung für Drittprodukte oder Datenübertragungsfehler, einschliesslich solcher, die bei Hosting-, Schnittstellen- oder Synchronisationsprozessen auftreten.
Bei Hostingdienstleistungen haftet simpit nicht für vorübergehende Unterbrüche, Datenverluste oder Zugriffsprobleme infolge Wartung, Sicherheitsmassnahmen oder höherer Gewalt.
13. GEISTIGES EIGENTUM
Sämtliche Rechte an Arbeitsergebnissen, Software, Quellcode, Konzepten, Dokumentationen und sonstigem Know-how verbleiben allein bei simpit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Dem Kunden wird ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht eingeräumt, beschränkt auf den eigenen Geschäftsbetrieb und den vereinbarten Zweck.
Eine Weitergabe, Lizenzierung oder der Verkauf an Dritte ist untersagt.
Der Kunde ist selbst verantwortlich, die korrekte Lizenzierung sämtlicher verwendeter Software sicherzustellen.
Der Kunde darf Schutzvermerke, Marken, Urheberrechtsvermerke und Eigentumskennzeichnungen auf Software oder Dokumentationen nicht entfernen oder verändern.
14. ABTRETUNG, ÜBERTRAGUNG UND VERPFÄNDUNG
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von simpit abgetreten, übertragen oder verpfändet werden.
15. ÄNDERUNG DER AGB
simpit behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form (z. B. per E-Mail oder Mitteilung im Kundenportal) bekanntgegeben und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht. Falls der Kunde den neuen AGB nicht zustimmt, hat er ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich.
16. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
simpit behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form (z. B. per E-Mail oder Mitteilung im Kundenportal) bekanntgegeben und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht. Falls der Kunde den neuen AGB nicht zustimmt, hat er ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich.
17. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Ersatzregelung zu treffen. Bei Auslegungslücken gilt sinngemäss das schweizerische Obligationenrecht (OR).
Luzern, Oktober 2025
© simpit GmbH – Alle Rechte vorbehalten.